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Der Bildungsgutschein: Weiterbildung oder Umschulung fördern lassen
Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Förderung vor Beginn bewilligt wurde und sowohl der Bildungsträger als auch die ausgewählte Weiterbildung zugelassen sind.
Der Bildungsgutschein eignet sich insbesondere für Menschen, die ihre beruflichen Chancen verbessern, Arbeitslosigkeit beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden möchten.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Förderzusage der Agentur für Arbeit. Darin wird festgelegt, welches Bildungsziel gefördert wird und welche Bedingungen bei der Auswahl der Weiterbildung beachtet werden müssen.
Der Gutschein kann zeitlich befristet, auf eine bestimmte Region begrenzt und an ein konkretes Bildungsziel gebunden sein.
Welche Kosten können übernommen werden?
Je nach individueller Bewilligung können unter anderem folgende Weiterbildungskosten übernommen werden:
- Lehrgangs- und Kursgebühren
- Prüfungsgebühren
- erforderliche Lernmittel und Arbeitskleidung
- Fahrtkosten
- Kosten für die Kinderbetreuung
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, wird im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Wird während der Weiterbildung weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt?
Beginnen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine geförderte Weiterbildung, wird das Arbeitslosengeld in der Regel weitergezahlt.
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung können zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld und unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsprämien infrage kommen.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Eine Förderung kann insbesondere infrage kommen für:
- arbeitslose und arbeitsuchende Personen
- Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht
- Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss
- Berufsrückkehrende nach einer längeren Familien- oder Pflegephase
- Beschäftigte, die neue berufliche Kenntnisse benötigen
- Personen, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können
- Menschen, die einen Berufsabschluss nachholen möchten
Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dabei ist eine vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten möglich.
Besteht ein Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
In vielen Fällen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Ihre Beratungsfachkraft prüft, ob die Weiterbildung notwendig und geeignet ist, Ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf die Förderung eines nachträglichen Berufsabschlusses oder eines Hauptschulabschlusses beziehungsweise eines vergleichbaren Schulabschlusses.
Bildungsgutschein beantragen: So gehen Sie vor
1. Beratungstermin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zum Thema berufliche Weiterbildung. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung und Förderung beruflicher Weiterbildungen auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
2. Weiterbildungsbedarf begründen: Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor. Erklären Sie möglichst konkret, welches berufliche Ziel Sie verfolgen, welche Kenntnisse Ihnen dafür fehlen, welche Stellenangebote die gewünschte Qualifikation voraussetzen und wie die Weiterbildung Ihre Beschäftigungschancen verbessert.
3. Passende Weiterbildung auswählen: Suchen Sie eine Weiterbildung, die zu dem auf dem Bildungsgutschein angegebenen Bildungsziel passt. Aktuelle Angebote finden Sie unter anderem über die Weiterbildungssuche des offiziellen Portals mein NOW. Sowohl der Bildungsträger als auch die Weiterbildung müssen für die Förderung zugelassen sein.
4. Bildungsgutschein einlösen: Lassen Sie vor Beginn prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildung alle Bedingungen des Gutscheins erfüllt. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim Bildungsträger beziehungsweise bei der zuständigen Stelle ein.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Der Bildungsgutschein ist in der Regel höchstens drei Monate gültig. Die genaue Frist steht direkt auf dem Gutschein. Die Weiterbildung muss innerhalb dieses Zeitraums beginnen.
Beratung zum Bildungsgutschein
Sie haben bereits einen Bildungsgutschein oder möchten sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten? Wir informieren Sie unverbindlich über passende Weiterbildungen und stellen Ihnen die erforderlichen Kursinformationen für die Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich arbeitslos sein, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?
Nein. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ob eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme möglich ist, hängt von der persönlichen und betrieblichen Situation ab.
Sind Bildungsgutschein und AVGS dasselbe?
Nein. Der Bildungsgutschein wird überwiegend für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen eingesetzt. Der AVGS fördert vor allem Maßnahmen zur Aktivierung, beruflichen Orientierung, Eingliederung, Arbeitsvermittlung oder Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit.
Kann ich mit der Weiterbildung beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde?
In der Regel nicht. Beim Bildungsgutschein und AVGS muss die Förderung vor Beginn geklärt und bewilligt sein. Beim Bildungsscheck 2.0 muss die Weiterbildung spätestens einen Tag vor Kursbeginn im Onlineportal angemeldet werden.
Kann ich mehrere Förderungen miteinander kombinieren?
Eine Doppelförderung derselben Weiterbildung ist normalerweise ausgeschlossen. Beim Bildungsscheck 2.0 darf für die geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung genutzt werden.
Weitere Förderungsmöglichkeiten:
AVGS: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Für individuelles Coaching und den beruflichen Wiedereinstieg.


