Beirat
Der Beirat, auch Kuratorium genannt, ist für eine gGmbH nach § 52 GmbHG ein fakultatives Gremium, dessen Aufgabe sich aus der Satzung des Unternehmens herleitet.
Auch die „CompetenzWerkstatt Beruf“ (cw-b) als gGmbH hat einen Beirat bestellt.
Laut Auftrag der Gesellschafterversammlung soll der Beirat der CW-B generell die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung beraten, Ideen zur Unternehmensentwicklung einbringen und innovative Geschäftsideen weiterentwickeln. Es ist der „CompetenzWerkstatt Beruf“ gelungen, den Beirat bezüglich seiner Mitglieder breit aufzustellen und sowohl eigene Mitarbeitende als auch externe Experten in diesem Gremium zusammenzubringen. Auf der Grundlage interner Kenntnisse der Unternehmensstrukturen und der Ablauforganisationerarbeitet der Beirat der CW-B Ideen und Themen, die der Geschäftsführung, der Geschäftsleitung und den Gesellschaftern zur Bewertung, Bearbeitung bzw. Diskussion vorgelegt werden.
Zudem bewertet der Beirat die Planung der Geschäftsführung und der Geschäftsleitung hinsichtlich der Schwerpunktsetzung für das entsprechende Geschäftsjahr und den entsprechenden Mitteleinsatz. Hierzu gibt der Beirat weitergehende Empfehlungen und bewertet die Geschäftsergebnisse des jeweils abgelaufenen Jahres. Dazu trifft sich der Beirat mit der Geschäftsführung und der Geschäftsleitung zwei Mal im Jahr. Unterjährig finden zudem Diskussions-, Arbeits- oder Austauschtreffen einzelner Beiratsmitglieder statt, um Ideen und Themen zunächst beiratsintern zu besprechen. Erster Ansprechpartner für diese Treffen ist der aktuelle Vorsitzende des Beirats.
Der Beirat der CW-B versteht sich also zugleich beratend und impulsgebend für die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung im Hinblick auf die Lenkung und Weiterentwicklung des Unternehmens. Die Mitarbeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich.
